Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die WBZU GmbH als Veranstalter durchgeführt werden.
2. Sofern die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsmaßnahme aus digitalen Unterrichtseinheiten (im Folgenden „UE“) besteht, ist zusätzlich die Nutzung der Lernplattform ILIAS verpflichtend. In diesem Fall finden ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen auch die Nutzungsbedingungen der Lernplattform der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm, unseres Partners, abrufbar unter https://e-learning.hwk- ulm.de/ilias.php?lang=de&client_id=HWKUL&cmd=showTermsOfService&cmdClass=ilstartupgui&cmdN ode=y7&baseClass=ilStartUpGUI Anwendung.
3. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
2. Veranstalter
Veranstalter der vom Teilnehmer gebuchten Bildungsmaßnahme ist die WBZU GmbH, Köllestraße 55, 89077 Ulm, E-Mail info@wbzugmbh.de, Telefon 0731 1425-7101, Fax 0731 1425-9701 (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „wir“ genannt).
3. Vertragsabschluss
1. Die auf unserer Webseite, im Karriereprogramm unseres Partners, der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm, oder in sonstigen Veröffentlichungen aufgeführten Bildungsmaßnahmen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar.
2. Der Vertrag zwischen Ihnen als Bildungsteilnehmenden und uns als Veranstalter kommt erst durch die separat per E-Mail, Brief oder Fax versandte, rechtsverbindliche Anmeldebestätigung der WBZU GmbH zustande.
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) des Teilnehmenden verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wohnortwechsel umgehend mitzuteilen. Eine adäquate Lehrgangsberatung, besonders für Teilnehmer mit Bildungsgutschein, ist obligatorisch.
3. Die Berücksichtigung der Anmeldung findet grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges statt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Bei der Anmeldung Minderjähriger gilt der Antrag des Teilnehmers erst dann als eingegangen, wenn uns die unterzeichnete Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Eine vorbereitete Einwilligungserklärung für Minderjährige erhalten Sie ggf. separat.
4. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
5. Gebühren / Entgelte
Die Lehrgangsgebühren / Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides / der Rechnung fällig. Bei der Anmeldung zu Kursen ab 120 Unterrichtseinheiten fallen 100 EUR Anmeldegebühren als Verwaltungsgebühr an. Die Anmeldegebühr ist bei Durchführung des Kurses in den Lehrgangsentgelten enthalten. Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer oder bei Nichtteilnahme am Kurs werden die Anmeldegebühren nach Nr. 6 der AGB separat in Rechnung gestellt. Alle Angaben zu Preisen und Gebühren sind ohne Gewähr und unverbindlich. Für mögliche falsche Preisangaben übernehmen wir keine Haftung. Bitte nehmen Sie bei Fragen zur Anmeldung oder den Preisen Kontakt mit uns auf.
6. Zahlungsbedingungen
1. Die von der WBZU GmbH aufgerufenen Preise sind netto, dazu kommt die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer für Weiterbildungsangebote.
2. Das Teilnahmeentgelt ist mit Zugang der Rechnung fällig.
7. Rücktritt des Teilnehmers vor und ab Lehrgangsbeginn
1. Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ist durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Veranstalter möglich. Die Fristen dafür betragen
bei Lehrgängen ab 120 Unterrichtseinheiten 3 Monate (90 Tage) vor Kursbeginn.
bei allen weiteren Lehrgängen 4 Wochen (30 Tage) vor Kursbeginn.
2. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgebend. Den Nachweis für die fristgerechte Zustellung hat der Teilnehmer zu erbringen. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form bis zum Tag des Lehrgangsbeginns mit folgender Maßgabe möglich:
Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
50 Prozent der Gebühr / des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
30 Prozent der Gebühr / des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
15 Prozent der Gebühr / des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen.
3. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. (Bei Weiterbildungen mit Fachkursförderung gilt der Brutto-Betrag). Die Anmeldegebühr nach Punkt 6 ist bei Rücktritt durch den Teilnehmer oder der sonstigen Nichtteilnahme des Teilnehmers zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche durch die WBZU GmbH. Die Anmeldegebühr wird zurückerstattet, sofern den Teilnehmer an der Nichtteilnahme kein Verschulden trifft. Den Nachweis des Nichtverschuldens hat der Teilnehmer zu erbringen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufs- begleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr / das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Wenn der Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsentgelte verpflichtet. Es fallen keine Stornogebühren an, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der die ggf. bestehenden Zulassungsvoraussetzungen der Bildungsmaßnahme gleichermaßen erfüllt.
Bei Firmenschulungen sind individuelle Rücktrittsbedingungen verhandelbar.
8. Absage von Bildungsmaßnahmen, Vorbehalt zu Ablaufänderung
1. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die betreffende Bildungsmaßnahme abzusagen. Gleiches gilt für den Fall, dass es dem Veranstalter aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund unmöglich ist, die Bildungsmaßnahme durchzuführen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Erkrankung des Dozenten. Der Veranstalter wird die Teilnehmer unverzüglich von der Absage informieren. Ungeachtet dessen ist der Veranstalter berechtigt, die Bildungsmaßnahme im Falle des Ausfalls eines Dozenten von einem qualifizierten Ersatzdozenten durchführen zu lassen.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungstermine der betreffenden Bildungsmaßnahme zu verschieben. Als wichtiger Grund ist insbesondere die Erkrankung eines Dozenten anzusehen. Terminänderungen wird der Veranstalter den Teilnehmern unverzüglich mitteilen.
3. Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ebenfalls ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters und/oder seiner Angestellten und/oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
4. Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen der Bildungsmaßnahme vorzunehmen, soweit dadurch deren Gesamtcharakter nicht erheblich geändert wird, die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Reduzierung des Teilnahmeentgelts. Über derartige Änderungen wird der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich informieren.
9. Verpflichtende Nutzung der Lernplattform und Mitbringen eines eigenen Endgerätes bei Bildungsmaßnahmen
1. Für Bildungsmaßnahmen mit digitalen Lerninhalten ist die Teilnahme an der Lernplattform ILIAS des Veranstalters verpflichtend. Der Teilnehmer erhält über die Plattform Zugang zu den Arbeitsmaterialien für die Bildungsmaßnahme. Möchte der Teilnehmer über diese in ausgedruckter Form verfügen, so ist er für die Fertigung des Ausdrucks bzw. der Kopie(n) selbst verantwortlich.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, zum Präsenzunterricht einer Bildungsmaßnahme mit digitalen Lerninhalten ein eigenes Endgerät (z.B. Laptop oder Tablet) mitzubringen, um auch während des Präsenzunterrichts auf die Lernplattform zugreifen zu können, sowie insbesondere die dort vorgehaltenen Arbeitsmaterialien einsehen zu können und an Umfragen, Tests oder ähnlichem teilzunehmen, die auf der Lernplattform vom Dozenten vorbereitet werden und deren Absolvierung im Rahmen des Präsenzunterrichts erfolgt.
10. Computer- und Internetnutzung des Veranstalters, Schutzrechte
1. Sofern im Rahmen der Bildungsmaßnahme Hard- oder Software des Veranstalters zum Einsatz kommt, verpflichtet sich der Teilnehmer jegliche Änderungen hieran zu unterlassen. Es ist insbesondere untersagt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten durchzuführen. Der Internetzugang des Veranstalters darf weder über Endgeräte des Teilnehmers noch des Veranstalters für Zwecke genutzt werden, welche nicht auf die Bildungsmaßnahme bezogen sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Untersagt sind insbesondere der Down- und Upload von Inhalten, die z.B. gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verstoßen, und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
2. Die im Rahmen der Bildungsmaßnahme zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung dieser ist in digitaler Form auf seinen (max. 4) Endgeräten und analoger Form nur für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erlaubt. Jede darüberhinausgehende Nutzungshandlung, wie insbesondere weitere Vervielfältigungen, die Weitergabe an Dritte, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers zulässig
11. Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen werden zum Ende der Bildungsmaßnahme ausgehändigt, wenn die Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme zu mindestens 70 Prozent anwesend waren. Die Teilnehmerliste dient als Nachweis über den regelmäßigen Besuch der Bildungsmaßnahme.
12. Hausordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.
13. Kündigung durch den Veranstalter, Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr / das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 9 u. 10) sowie die Hausordnung (Ziffer 12) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr / des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.
14. Haftung
1. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Diese vorstehenden Regelungen des § 13 erfassen sämtliche vertragliche und nicht-vertragliche Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme resultieren.
15. Datenschutz
1. Die Datenschutzerklärung des Veranstalters, der WBZU GmbH, sowie unseres Partners, der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm, und die für die Nutzung der Lernplattform relevante Datenschutzerklärung sind abrufbar unter https://wbzugmbh.de/datenschutzerklarung und unter https://www.hwk-ulm.de/datenschutz/
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Bildungsmaßnahme von den anderen Teilnehmern und/oder Dozenten zugänglich gemachten personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke (z.B. Werbung) zu nutzen, die über die konkrete Bildungsmaßnahme hinausgehen. Die Weitergabe der Daten ohne das schriftliche Einverständnis der anderen Teilnehmer bzw. Dozenten ist untersagt.
16. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: WBZU GmbH, Köllestraße 55, 89077 Ulm, Fax 0731 1425-9701 oder E-Mail info@wbzugmbh.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
17. Sonstiges
Die von der Agentur für Arbeit als förderfähig anerkannten Kurse unterliegen den geltenden Bedingungen der Bundesagentur für Arbeit. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Stand: 26. März 2021
In den vorliegenden AGBs wird aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Stellvertretend wird hier auf die kürzere männliche Schreibweise zurückgegriffen. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.